Rechtsanwalt für Urheberrechtsverletzungen § 106, § 108 UrhG Filesharing Tauschbörse Bearshare Raubkopie Schwarzkopie Anwalt Anwälte Verstoß EDonkey Bittorrent Kazaa Kopie
  Besitz von Raubkopien
 

 

 

Der Besitz von Raubkopien ist an sich nicht strafbar, sondern lediglich die Vervielfältigung bzw. die Verbreitung. Grundsätzlich muss also erst einmal davon ausgegangen werden, dass es sich um zulässige Privatkopien (siehe dort) handelt.

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Allerdings besitzen heute nahezu sämtliche Musik-CDs und Filme (DVDs) einen Kopierschutz. Umgeht man den und brennt man eine Kopie, liegt keine "Privatkopie" mehr vor.

Ebenfalls keine Privatkopie liegt mehr vor, wenn von einer illegalen Kopie eine Kopie erstellt wurde(Verseuchungsprinzip). Das ist bedeutsam bei Files, die von Tauschbörsen heruntergeladen wurden und deren Kopierschutz gecrackt wurde.

Bei Games und anderer Software darf man zwar als Sicherheitskopie den Kopierschutz exakt einmal umgehen. Die Kopie und auch die installierte Version muss aber gelöscht werden, wenn das Original abgegeben wird.

 

 

Bei Software oder Filmen, die noch nicht käuflich zu erwerben sind, liegt es darüber hinaus auf der Hand, dass keine legale Kopie hiervon angefertigt werden konnte.

 

 
   
 
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